10 VORKOMMEN VON ARTEN UND DEREN VIELFALT IST DAS ERGEBNIS DER EVOLUTION

„Besonderer“ und „strenger“ Artenschutz

In Deutschland unterscheiden wir besonders geschützte und streng geschützte Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Bei der Festlegung werden die internationalen Vorgaben beachtet. Besonders geschützte Arten sind z.B. alle in Europa wildlebenden Vogelarten. Einige der besonders geschützten Arten gelten als streng geschützt. Die geschützten Arten dürfen nicht gefangen, gestört, getötet und nur eingeschränkt oder gar nicht besessen oder gehandelt werden.