10 VORKOMMEN VON ARTEN UND DEREN VIELFALT IST DAS ERGEBNIS DER EVOLUTION

Naturschutz in Deutschland

Der Schutz der Natur ist als Aufgabe des Staates in Artikel 20a des Grundgesetzes festgeschrieben. Zudem gibt es ein Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege) und Naturschutzgesetze der Länder. Auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (kurz: Bundesumweltministerium) verantwortlich. Natur- und Artenschutz ist nur eine der Aufgaben des Bundesumweltministeriums neben z.B. Klima, Abfall, Wasser, Luftverschmutzung usw.

In Deutschland gibt es insgesamt 8710 Naturschutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz. In diesen Gebieten stehen Natur und Landschaft unter besonderem Schutz und die Nutzung ist eingeschränkt. Die Gebiete dürfen nicht verändert oder wirtschaftlich genutzt werden. (Bereits bestehende Nutzungen können aber möglicherweise erhalten bleiben.) In einigen Naturschutzgebieten darf man nicht von den ausgewiesenen Wegen abweichen, andere darf man ganz oder teilweise gar nicht betreten. Jagd- und Fischereirechte können eingeschränkt sein usw. Einige Naturschutzgebiete sind gleichzeitig FFH-Gebiete oder Teile davon.

Zudem sind in Deutschland 16 Nationalparks ausgewiesen, z.B. Nationalpark Bayrischer Wald, Nationalpark Harz, Nationalpark Schwarzwald, Nationalpark Sächsische Schweiz, Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Diese Gebiete dienen nicht nur dem Naturschutz, sondern auch der Forschung, naturbezogenen Bildung und Erholung. Die meisten dieser Nationalparks erfüllen aber nicht die Anforderung der IUCN für Nationalparks.

Auch die 105 Naturparks in Deutschland dienen dem Natur- und Landschaftsschutz. Die Grundidee ist die Verbindung von umweltgerechter Landnutzung und Naturschutz, um z.B. durch nachhaltigen Tourismus und Naturerleben die Akzeptanz für Naturschutz in der Bevölkerung zu erhöhen.